Behandlungskosten

Die Kosten richten sich individuell je Art und Dauer der Behandlung. Grundsätzlich gilt es zu sagen dass:

Privatversicherte und /  oder beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Kostenträger eine Erstattung derLeistungen.

Die Höhe des Betrages hängt von dem Tarif und der Versicherungsgesellschaft ab. 

Abrechnungsgrundlage ist immer die Gebührenordnung für Heilpraktiker, die GbüH.

Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Heilpraktiker- Leistung und gelten somit als Selbstzahler.

Eine weitere Möglichkeit ist eine private Zusatzversicherung.

Die Rechnungsstelle erfolgt unter detaillierter Angabe der Diagnose/n, Leistungen und Gebührensätze.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Ulrike Geyer-Rosenthal